Worms am Rhein gehört zu den ältesten Städten Deutschlands und liegt im Süden unseres Einzugsgebiets, bereits in Rheinland-Pfalz. Unternehmen aus Worms arbeiten mit uns vollständig digital zusammen: Belege und Mitarbeiterdaten kommen elektronisch zu uns, Auswertungen und Abrechnungen gehen pünktlich zurück.
Wir sind für Ihre laufende Buchhaltung* zuständig, rechnen Ihre Löhne und Gehälter* ab und übernehmen organisatorische Aufgaben, die im Betrieb sonst untergehen. Dabei berücksichtigen wir die Regeln, die für Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz gelten.
Der Kaiserdom, das Nibelungenmuseum und der Reichstag von 1521, auf dem Martin Luther seine Schriften verteidigte, machen Worms zu einem Ort voller Geschichte. Die SchUM-Stätten der jüdischen Gemeinde zählen zum UNESCO-Welterbe. Wirtschaftlich ist Worms ein Standort für Logistik, Industrie und den Weinbau in Rheinhessen – ergänzt durch Handel und Handwerk, die das Bild der Innenstadt prägen.
Wir erfassen und verbuchen Ihre Belege, stimmen Bank und Kasse ab und liefern Ihnen regelmäßig eine verständliche Übersicht über Ihre Finanzen. Bei Weingütern, Handelsbetrieben und Handwerkern achten wir auf die jeweiligen Besonderheiten, damit Ihre Buchhaltung zu Ihrem Geschäft passt.
Verbuchung aller Belege
Abstimmung von Bank und Kasse
Verständliche Finanzübersicht
Auch in Worms gilt der rheinland-pfälzische Feiertagskalender mit Allerheiligen als gesetzlichem Feiertag. Wir berücksichtigen das bei Zuschlägen und Arbeitszeiten, rechnen Aushilfen, Saisonkräfte und Festangestellte korrekt ab und erledigen alle Meldungen.
Rheinland-pfälzische Feiertage berücksichtigt
Aushilfen und Saisonkräfte
Alle Meldungen erledigt
Ja. Wir betreuen Unternehmen aus Worms und ganz Rheinhessen und berücksichtigen dabei die landesspezifischen Regelungen in der Lohnabrechnung.
Nach Vereinbarung in unserer Kanzlei in Mühlheim am Main. Für die laufende Zusammenarbeit reichen Telefon, E-Mail und digitale Belegübermittlung in der Regel völlig aus.
Rechtzeitig zum Monatsende, sofern uns alle Daten vorliegen. Den Zeitpunkt für Änderungsmeldungen stimmen wir zu Beginn verbindlich ab.
Jahresabschluss und Steuererklärungen erstellt ein Steuerberater, mit dem wir eng zusammenarbeiten, oder Ihr bisheriger Berater. Wir kümmern uns um alles, was davor laufend anfällt.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, gern telefonisch. Wir zeigen Ihnen, wie die digitale Zusammenarbeit funktioniert.