Seligenstadt und Mühlheim liegen beide am Main und im Kreis Offenbach – nur wenige Kilometer flussabwärts befindet sich unsere Kanzlei. Für Unternehmen aus Seligenstadt, Froschhausen und Klein-Welzheim sind wir damit ein regionaler Partner, der die Gegebenheiten vor Ort kennt.
Wir übernehmen Ihre laufende Finanzbuchhaltung*, Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung* und unterstützen Sie bei der Büroorganisation. Gerade für Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk, die in Seligenstadt stark vertreten sind, schaffen wir mit einer sauberen Buchhaltung Freiraum für das eigentliche Geschäft.
Mit der Einhardbasilika, der ehemaligen Benediktinerabtei und einer der schönsten Fachwerkaltstädte der Region zieht Seligenstadt zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Davon profitieren Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel – ebenso wie die vielen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe der Stadt. Viele dieser Unternehmen sind familiengeführt und arbeiten mit kleinen Teams, Saisonkräften und Aushilfen. Genau hier sorgt eine zuverlässige Buchhaltung für echte Entlastung.
Kassenbuch, Kartenzahlungen, Lieferantenrechnungen und Tageseinnahmen: Gerade in Gastronomie und Einzelhandel kommen viele Belege zusammen. Wir buchen sie strukturiert und zeitnah, gleichen Kasse und Bank ab und sorgen für eine nachvollziehbare Dokumentation. So behalten Sie Umsatz und Kosten im Blick – auch in der Hochsaison.
Buchung von Kassen- und Kartenumsätzen
Abgleich von Kasse und Bankkonten
Nachvollziehbare Dokumentation für Prüfungen
Aushilfen am Wochenende, Saisonkräfte im Sommer, Auszubildende im Handwerk: Wir rechnen alle Beschäftigungsverhältnisse korrekt ab und behalten dabei Zuschläge, Arbeitszeiten und Meldepflichten im Blick. Sie erhalten jeden Monat vollständige Abrechnungen – pünktlich und nachvollziehbar.
Abrechnung von Aushilfen und Saisonkräften
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
Lohnabrechnung für Auszubildende
Nein. Beide Städte liegen im Kreis Offenbach, und der Großteil unserer Zusammenarbeit läuft digital. Für persönliche Gespräche erreichen Sie unsere Kanzlei in der Dieselstraße 10 nach Terminvereinbarung gut mit dem Auto.
Ja. Wir kennen die typischen Anforderungen von Gastronomiebetrieben – von der Kassenführung über Trinkgelder bis zur Abrechnung von Aushilfen – und richten die Buchhaltung entsprechend ein.
Das stimmen wir individuell ab. Viele Betriebe übermitteln ihre Belege fortlaufend oder einmal im Monat. Wichtig ist nur ein fester Rhythmus, damit Ihre Buchhaltung immer aktuell bleibt.
Den Jahresabschluss erstellt ein Steuerberater – auf Wunsch einer unserer erfahrenen Kooperationspartner. Wir kümmern uns vorher um eine vollständige laufende Buchhaltung und die Lohnabrechnung, damit der Abschluss zügig erstellt werden kann.
Überlassen Sie uns Ihre Buchhaltung und Lohnabrechnung. In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie die Zusammenarbeit aussieht.